Feinstaubplaketten und Umweltzonen
Seit dem 1. März 2007 gilt die "Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge". Ab jetzt können Städte und Gemeinden Umweltzonen ausweisen, in denen ein Fahrverbot für Fahrzeuge verhängt wird, die einen zu hohen Schadstoffausstoß verursachen. Es gibt keine bundeseinheitliche Regelung! Die Bundesländer erstellen so genannte Luftreinhaltepläne, die als Grundlage für die Planungen der Städte dienen. Sie legen dann in Abhängigkeit der gemessenen Feinstaubbelastung fest, welche Gebiete nur von Fahrzeugen mit Plaketten befahren werden dürfen. Bereits zum 1. Juli wird der Raum Stuttgart eine Umweltzone einrichten. Außerdem planen Berlin, Hannover, Essen, Düsseldorf, Köln, Dresden, Frankfurt/Main, Mannheim, Karlsruhe, Augsburg, München und Freiburg noch dieses Jahr Umweltzonen zu benennen - andere Städte und Bundesländer folgen ab Anfang 2008.
Einstufung der Schadstoffgruppen
Von Fahrverboten ausgenommen sind Fahrzeuge, die mit einer Feinstaubplakette gekennzeichnet sind. Die Feinstaubplaketten gibt es in drei verschiedenen Farben, die jeweils einer Schadstoffgruppe zugeordnet sind.
Grün: Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4 und höher)
Gelb: Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm Euro 3)
Rot: Schadstoffgruppe 2 (Abgasnorm Euro 2)
Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 dürfen die gekennzeichneten Umweltzonen grundsätzlich nicht mehr befahren. Die Umweltzonen sind durch ein Schild ausgewiesen, das um ein Zusatzzeichen ergänzt wird. Auf diesem Zusatzeichen sind alle Plaketten der vom Verbot nicht betroffenen Fahrzeuge dargestellt. Ab dem 01.01.2010 dürfen voraussichtlich nur Fahrzeuge mit grüner Plakette in die Umweltzonen!
Zu welcher Schadstoffgruppe gehört Ihr Fahrzeug?
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